Vorraussetzungen:
Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein
den Führerschein der Klasse B mind. 5 Jahre besitzen
zum Zeitpunkt der Aushändigung nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben
Es können auch mehrere Begleiter benannt werden
Neues Führerscheingesetz ab Januar 2013!!
Kurz: Mit dem T-Führerschein darf kein Roller Klasse M gefahren werden!
Führerschein BE96 ohne Praktische Prüfung !