Führerschein mit 17
Vorraussetzungen:
  • Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein
  • den Führerschein der Klasse B mind. 5 Jahre besitzen
  • zum Zeitpunkt der Aushändigung nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben

    Es können auch mehrere Begleiter benannt werden


    Neues Führerscheingesetz ab Januar 2013!!
    Kurz: Mit dem T-Führerschein darf kein Roller Klasse M gefahren werden! Führerschein BE96 ohne Praktische Prüfung !